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Was versteht man unter ...
....einem Betriebsplan?

Der Rahmenbetriebsplan dient der längerfristigen Absicherung des Betriebes und deckt in der Regel den Zeitraum vom Aufschluss bis zur abschließenden Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Flächen ab.
Wenn ein Vorhaben der Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, ist der Rahmenbetriebsplan obligatorisch.
Über die Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans wird im Gegensatz zu den sonstigen Betriebsplänen im Planfeststellungsverfahren entschieden, also in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

Jeder Bergbaubetrieb darf nur auf Grund eines zugelassenen Hauptbetriebsplans geführt werden. Der Hauptbetriebsplan wird in der Regel alle zwei Jahre zur Führung des Betriebes aufgestellt.

Der Sonderbetriebsplan kann für bestimmte Betriebsteile oder Tätigkeiten verlangt werden.

Der Abschlussbetriebsplan dient dem ordnungsgemäßen Schließen des Betriebes. In ihm ist insbesondere darzustellen, wie die vom Bergbau betroffenen Flächen wieder nutzbar gemacht werden.

Der Bergbauunternehmer hat Anspruch auf die Zulassung seines Betriebsplanes, wenn die im Bundesberggesetz festgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. (§ 55 Zulassung des Betriebsplanes )

... einem Bodenschatz?

Unter Bodenschätzen versteht man alle mineralischen Rohstoffe in festem, gasförmigem oder flüssigem Zustand, mit der Ausnahme von Wasser.

Rohstoffe können in oder auf der Erde vorkommen, oder auch im Wasser (im Meerwasser, auf dem Meeresgrund oder im Meeresuntergrund).
Von einem Bodenschatz wird jedoch idR. erst dann gesprochen, wenn dieser in konzentrierter Form vorliegt und einen wirtschaftlichen Wert erreicht.

... der Gewinnung eines Bodenschatzes?

Bodenschätze können unter Tage oder im Tagebau gewonnen werden, wobei die Art der Gewinnung ganz entscheidend vom Bodenschatz abhängt.

Der technische Aufwand, der Umfang der Gewinnung und - ganz entscheidend - der Einfluss auf die Umwelt und die Bevölkerung ist sehr entscheidend für die zubeachtenden Gesetze.

Wem gehört ein Bodenschatz?

Das kommt ganz auf die Lage des Bodenschatzes und den Bodenschatz selbst an!

Dies wird detailliert im Bundesberggesetz geregelt und zwar sind hier die Begriffe

bergfreie Bodenschätze und grundeigene Bodenschätze von zentraler Bedeutung.