Einführung
Zuständigkeitsbereich

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist als Bergbehörde zuständig für die Länder

  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein
  • die Freie Hansestadt Bremen und
  • die Freie und Hansestadt Hamburg.

Weiterhin bestehen Zuständigkeiten für

  • die Küstengewässer sowie die
  • „Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)" Deutschlands in der Nordsee und
  • die AWZ in der Ostsee vor der Küste Schleswig-Holsteins.

 

Gesetzliche Grundlagen

Der Tätigkeitsbereich des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und damit einhergehenden Verordnungen und Erlassen geregelt.

Zwecks der Übersichtlichkeit, aber auch um zu garantieren das die Aktualität gewahrt werden kann, wird auf die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen referenziert.

Quelle aller Gesetze im Internet

Die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung enthält nach geltendem Recht nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben wird und über die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, bezogen werden kann.

 

Die Bundes- bzw. Landesregierung stellt auf folgenden Webseiten nahezu das gesamte aktuelle Bundes- und Landesrecht kostenlos zur Verfügung:

Gesetze - Verordnungen - Erlasse

Gesetze sind "förmliche" Gesetze, werden vom Parlament beschlossen und durchlaufen idR. das mehrmonatige Gesetzgebungsverfahren.

Verordnungen sind "Gesetze im materiellen Sinn" und regeln häufig Details technischer Art oder solcher des Verwaltungsvollzugs.

Zum Beispiel wird das Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG )http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/BJNR007210974.html) durch verschiedene Bundesimmissionsschutzverordnung unterstützt.