Für welche Bereiche bzw. Bundesländer ist das LBEG zuständig?

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Zuständigkeitsbereich für folgende Bundesländer:

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist als Bergbehörde zuständig für die Länder  

  •   Niedersachsen  
  •   Schleswig-Holstein  
  •   die Freie Hansestadt Bremen und  
  •   die Freie und Hansestadt Hamburg

 

Zuständigkeitsbereich in Nord- und Ostsee

 Weiterhin bestehen Zuständigkeiten für 

  •   die Küstengewässer sowie
  •   die  „Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)" Deutschlands in der Nordsee
      und 
  •   die AWZ in der Ostsee vor der Küste Schleswig-Holsteins.