Zuständigkeitsbereich für folgende Bundesländer:
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist als Bergbehörde zuständig für die Länder
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- die Freie Hansestadt Bremen und
- die Freie und Hansestadt Hamburg
Zuständigkeitsbereich in Nord- und Ostsee
Weiterhin bestehen Zuständigkeiten für
- die Küstengewässer sowie
- die „Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)" Deutschlands in der Nordsee
und
- die AWZ in der Ostsee vor der Küste Schleswig-Holsteins.