Es werden drei Arten von Anträgen unterschieden. Die Anträge, die
1. das Recht zur Aufsuchung zur Folge haben.
2. das Recht zum Abbau zur Folge haben.
3. das Recht zum Errichten und Führen eines Betriebes zur Folge haben.
Diese Antragsarten werden in bestimmten Reihenfolgen gestellt, die von viele Faktoren abhängig ist. Im Regelfall ist die Abfolge:
Erlaubnis > Bewilligung > Rahmenbetriebsplan > Hauptbetriebsplan > Sonderbetriebsplan -> Abschlussbetriebsplan