Eine Bergbauberechtigung ist ein Rechtstitel, der auf dem Bundesberggesetz beruht und dem Besitzer bestimmte Rechte in Bezug auf Bodenschätze einräumt. Bergbauberechtigungen sind erforderlich, um bei der Bergbehörde Betriebspläne für die Errichtung, Führung oder Einstellung eines Bergbaubetriebes vorlegen zu können.
Erlaubnis
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Recht zur Aufsuchung von Bodenschätzen |
Bewilligung |
Recht zur Gewinnung und Aneignung von Bodenschätzen, inklusive Aufsuchung
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Berkwerkseigentum |
Grundstücksgleiches Recht, kann also beliehen und veräußert werden, dass ebenfalls zur Aufsuchung, Gewinnung und Aneignung von Bodenschätzen berechtigt.
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Sonderform: Alte Rechte |
Eine Sonderform stellen die sogenannten „alten Rechte“ dar, bei denen es sich um übergeleitete Rechte, die auf vorhergehenden Rechtsverordnungen beruhen, handelt. Beispiele sind die Salzabbaugerechtigkeiten im ehemaligen Königreich Hannover und die Erdölverträge aus der Zeit vor dem Erdölgesetz von 1933.
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Die gesetzliche Grundlage ist speziell im 2. Teil des Bundesberggesetz nachzulesen, wobei speziell auf § 8 und 10 verwiesen wird.
Eine Bergbauberechtigung selbst berechtigt noch nicht zur Durchführung von bergbaulichen Aktivitäten im Feld.
Diese müssen erst durch einen Betriebsplan beim LBEG bantragt werden.