Ein Betriebsplan muss vom Bergbau-Unternehmen immer dann im LBEG eingereicht werden, wenn im Feld sichtbare Aktivitäten anstehen. Beispielsweise bei der Durchführung von Messungen, Bohrungen etc.
Das LBEG prüft die im Betriebsplan geplanten Aktivitäten und stimmt diese mit den zuständigen Behörden ab. Nur wenn es zur Zulassung eines Betriebsplan kommt, darf das Unternehmen die Tätigkeiten auch ausführen.
In einem Betriebsplan werden Angaben zu folgenden Bereichen gemacht:
1. Umfang des beabsichtigten Vorhabens
2. Darstellung der technischen Durchführung des beabsichtigten Vorhabens
3. Nachweis, dass die Zulassungsvorrausetzungen erfüllt sind.
Die Zulassungsvorraussetzungen sind unter anderem: