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Einvernehmen

Im Verwaltungsrecht bedeutet Einvernehmen, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle (z. B. Gesetzgebungsorgan, Behörde ) vorliegen muss.

Siehe auch Benehmen

Entschädigungen

Entschädigungen werden in den §§ 84 ff des BBergG geregelt. Behandelt werden hierbei Art und Ausmaß der Entschädigung. Für Grundstücke gibt der Verkehrswert und nicht der Einheitswert.

Erkunden

Die Rohstofferkundung, auch Rohstoffaufsuchung genannt,  beinhaltet in erster Linie die (wissenschaftliche) Auswertung von vorhandenen Unterlagen und Daten.

Unternehmen erwerben beispielsweise seismische Rohdaten und reprozessieren diese. Daraus können sich neue geologische Modelle ergeben, insbesondere dann wenn diese Daten mit weiteren, neuen Informationen kombiniert und ausgewertet werden (z.B. Bohrlochprofilen /-seismik)

Die Erhebung von neuen Daten (z.B. neu Seismik schießen oder Testbohrung abtäufen) bedarf einer speziellen behördlichen Genehmigung.

Erlaubnisfeld

Siehe Feld

Erlaubnis

Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung ), benötigt dazu eine Erlaubnis nach BBergG § 7 .

Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Die Erlaubnis gewährt das ausschließliche Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen.

Die Erteilung einer Erlaubnis berechtigt den Inhaber nicht zu tatsächlichen Aufsuchungshandlungen sondern stellt lediglich einen Rechtstitel dar, mit dem ihm aufgrund der nachzuweisenden Eignung das grundsätzliche und ausschließliche Recht zugewiesen wird, die Aufsuchung in dem ihm zugesprochenen Erlaubnisfeld vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen nur aufgrund zugelassener Betriebspläne (BBergG § 51 ff ) erfolgen. Die Kosten werden in der Feldes- und Förderabgabe geregelt.

Details

Erdöl / Erdgas

Erdöl (Petroleum), ein hauptsächlich aus verschiedenen Kohlenwasserstoffen bestehendes, helles bis schwarzgrünes, dünn- bis dickflüssiges öliges Gemenge, das als Rohstoff in natürlicher Lagerung vorkommt (Rohöl).

Bestandteile:

80,4-87 % Kohlenstoff,

9,6-13,8 % Wasserstoff,

0-3 % Sauerstoff,

0-5 % Schwefel,

0-2 % Stickstoff.

 

Erdgas

Erdgas, Naturgas, das zusammen mit Erdöl entstanden ist und häufig zusammen mit Erdöl vorkommt. In einigen Lagerstätten liegen die Erdgasfelder auch getrennt vom Erdöl. Erdgas ist einer der wichtigsten Energielieferanten.

Hauptbestandteil ist Methan (CH4) mit einem Anteil von 80 bis 90 Prozent.