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Hauptbetriebsplan

Im Hauptbetriebsplan stellt das Unternehmen das konkrete Vorhaben gegenüber der Behörde dar. Alle wesentlichen Aktivitäten des Unternehmens müssen hier genannt werden. D.h. alle geplanten Bohrungen werden bereits aufgeführt. Der Hauptbetriebsplan hat idR eine Gültigkeit von 2 Jahre.

Unternehmen müssen jede Änderungen im Hauptbetriebsplans der zuständigen Behörde anzeigen.  

 

Der Hauptbetriebsplan beinhaltet im wesentlichen

  • Firmeninformationen über den Antragsteller
  • das erwartete Ziel
  • allgemeine Informationen über die voraussichtliche Betriebsentwicklung
  • die Lokation des Bohrplatzes (mit Abstand zu Schutzgebieten, bestehender Infrastruktur  etc.) - Details weiter unten!
  • die Auflistung der geplanten Bohrungen (Start- und Ziel-Koordinaten, Eigentumsverhältnissen etc.)
  • die technischen Details der benötigten Anlagen (Bohr-; Machinen-; Aufbereitung- etc.)
  • Angaben zur Betriebssicherheit (von Absperrung bis Zeitnachweis) und der Betriebsüberwachung
  • Nachweise von der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung bis zur ordnungsgemäßen Zuwegung (Erfüllung aller relevanten Auflagen!)
  • Position, Name und Verantwortungsbereich von mitarbeitenden Experten

Die Untere Wasserbehörde (UWB) wird immer bei der Prüfung eines Hauptbetriebsplans durch das LBEG mit beteiligt, um zu ermitteln ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist (WHG §49 ).