Bei der durchführung von Bergbauvorkommen kommt es bei umfangreichen Vorhaben häufiger vor, dass sich Unternehmen zur Durchführung
eines vereinbarten Geschäftszwecke,s für einen befristeteten Zeitraum, zusammen schließen.
Im Antragsformular werden dann die Angaben im Feld "Konsortialpartner" gefordert, wenn der betriebsführende Firma nicht auch gleichzeitig Inhaberin des Erlaubnis- bzw. Bewilligungsfeldes ist. Die prozentuale Verteilung der ist gewünscht.
Als Kick bezeichnet man das unkontrollierte Aufsteigen von Gas, aus dem Untergrund, in einem Bohrloch.
Bereits bei der Planung einer Bohrung müssen möglichen Störungen beachtet werden, um durch die Materialwahl, Spülungszusammensetzung, Schulung der Bohrmannschaft etc. einen solchen "Kick" im Vorfeld zu minimieren.
Die Kickerkennung ist im Wesentlichen auf die exakte Beobachtung der Tankstände und auf die Volumenmessungen der Einpump- und Auslaufmengen angewiesen (Literatur)
A | Explorationsbohrung |
A1 | Untersuchungsbohrung zur geologischen Vorerkundung |
A2 | Basisbohrung |
A3 | Aufschlußbohrung |
A4 | Teilfeldsuchbohrung |
A5 | Wiedererschließungsbohrung (zur Untersuchung aufgelassener Lagerstätten) |
B | Feldesentwicklungsbohrung |
B1 | Erweiterungsbohrung |
B2 | Produktionsbohrung |
B3 | Hilfsbohrung |