- Berechtigungsnachweis für die vorgesehenen Tätigkeiten (Erlaubnis, Bewilligung, Rahmenbetriebsplan etc.)
- Verantwortliche Personen (Anzahl, Fachkunde, körperliche Eignung)
- Vorsorge für den Arbeitsschutz
- Betrieb nach den anerkannten Regeln der Bergbausicherheitstechnik
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD)
- Angaben zu Stoffen und Zubereitungen (nach REACHVerordnung, Anwendung Ersatzgebot, Wassergefährdungsklassen (WGK), auch wenn kein anlagenbezogener Gewässerschutz gegeben ist etc.)
- Keine Beeinträchtigung anderer Bodenschätze (mit Vorrangstatus bzw. Bergbauberechtigung)
- Schutz der Tagesoberfläche (Beeinträchtigungen mit Auswirkungen auf Verkehrswege oder die Sicherheit von Personen)
- Ordnungsgemäße Abfallentsorgung
- Vorsorge Wiedernutzbarmachung
- Sicherheit bereits geführter (Bergbau-)Betriebe
- Keine gemeinschädlichen Auswirkungen
- Wasserrechtliche Belange
- Beteiligung der unteren Wasserbehörden (BSU/der Kreise)
- Vorlage wasserrechtlich prüffähiger Anträge
- Schutz von Gewässern nach den Regeln der Technik (Tiefbohrverordnung)
oder
- Schutz der Gewässer dem Stand der Technik (Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- Wassergesetz des jeweiligen Bundeslandes,
- Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO),
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS)(nur für ortsfeste Anlagen)
- Schutz der Gewässer, u. a. durch
- Gestaltung und Ausführung des Bohrplatzes (Rückhaltevermögen, Beständigkeit, Gefälleverhältnisse etc.)
- Bohrlochaufbau,
- Qualität der Verrohrung und der Zementation (Nachweise über Druckbeständigkeit (Ringraumüberwachung etc.),
-Nachweise zur Integrität/Dichtheit von Verrohrung und Zementation (Druckteste zur Verrohrung, Zementbondlogs etc.)