Z
Zulassungsvoraussetzungen vor der Antragstellung
  • Berechtigungsnachweis für die vorgesehenen Tätigkeiten (Erlaubnis, Bewilligung, Rahmenbetriebsplan etc.)
  • Verantwortliche Personen (Anzahl, Fachkunde, körperliche Eignung)
  • Vorsorge für den Arbeitsschutz
    • Betrieb nach den anerkannten Regeln der Bergbausicherheitstechnik
    • Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD)
    • Angaben zu Stoffen und Zubereitungen (nach REACHVerordnung, Anwendung Ersatzgebot, Wassergefährdungsklassen (WGK), auch wenn kein anlagenbezogener Gewässerschutz gegeben ist etc.)
  • Keine Beeinträchtigung anderer Bodenschätze (mit Vorrangstatus bzw. Bergbauberechtigung)
  • Schutz der Tagesoberfläche (Beeinträchtigungen mit Auswirkungen auf Verkehrswege oder die Sicherheit von Personen)
  • Ordnungsgemäße Abfallentsorgung
  • Vorsorge Wiedernutzbarmachung
  • Sicherheit bereits geführter (Bergbau-)Betriebe
  • Keine gemeinschädlichen Auswirkungen
  • Wasserrechtliche Belange
  • Beteiligung der unteren Wasserbehörden (BSU/der Kreise)
  • Vorlage wasserrechtlich prüffähiger Anträge
  • Schutz von Gewässern nach den Regeln der Technik (Tiefbohrverordnung)

oder

  • Schutz der Gewässer dem Stand der Technik (Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
    • Wassergesetz des jeweiligen Bundeslandes,
    • Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO),
    • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS)(nur für ortsfeste Anlagen)
  • Schutz der Gewässer, u. a. durch

- Gestaltung und Ausführung des Bohrplatzes (Rückhaltevermögen, Beständigkeit, Gefälleverhältnisse etc.)

- Bohrlochaufbau,

- Qualität der Verrohrung und der Zementation (Nachweise über Druckbeständigkeit (Ringraumüberwachung etc.),

-Nachweise zur Integrität/Dichtheit von Verrohrung und Zementation (Druckteste zur Verrohrung, Zementbondlogs etc.)