P
Planfestellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren als Trägerverfahren für die UVP

  • Förmliches Verfahren
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB), der anerkannten Vereinigungen nach Naturschutzrecht und vom Vorhaben Betroffener
  • Öffentlichkeitsbeteiligung mit Bekanntmachung des Vorhabens
  • Termin zur Erörterung von Einwendungen und von Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange
  • Konzentrationswirkung
  • Präklusionswirkung
  • Klagemöglichkeit von Verbänden und privaten Betroffenen