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Rahmenbetriebsplan

Der Rahmenbetriebsplan setzt den initialen (= äußersten) Rahmen für eine geplante (bergbauliche) Aktivität und fixiert somit die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens gegenüber der zuständigen Behörde.
Die Gültigkeit eines Rahmenbetriebsplans beträgt idR. 10-20 Jahre.

 

Im Rahmenbetriebsplan wird vom Antragsteller genannt:

  • der Bergbauzweig und der zu gewinnende Bodenschatz (hier darf nur ein Bodenschatz genannt werden z.B. Erdwärme, Kohlenwasserstoffe)
  • das Unternehmen / das Konsortiums und die damit verbundenen Verantwortlichen sowie vertretungsberechtigten Personen
  • vorliegende Bewilligungsnachweise
  • möglicher Altverträge
  • die geplante flächenmäßig Ausdehnung. Wichtig: die Größe des vorab genehmigten Bewilligungsfeldes darf nicht überschritten werden.


Wenn die Fläche eines Rahmenbetriebsplans zugleich ausgewiesene Schutzgebiete aufweist, wird automatisch die Beteiligung (Landkreis, Gemeinde, Wasserverband etc.) angestoßen.
 
Der Rahmenbetriebsplan berechtigt noch nicht dazu, konkrete (bergbauliche) Aktivitäten durchzuführen. Für Maßnahmen vor Ort müssen jeweils Sonderbetriebspläne eingereicht werden.